Übersetzungsbüro
Bureau de traductions
Agenzia di traduzioni
Tätigkeitmerkmale des Übersetzens und Dolmetschens
Fachübersetzungen
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Übersetzer stellen Sachverhalte in der Zielsprache funktions- und zielgruppengerecht dar. Sie
übertragen schriftliche Informationen von einer Ausgangs- in eine Zielsprache, erstellen
zielsprachige Texte anhand von Stichworten oder stellen Kurzfassungen von Texten her. Sie beraten
in fremdsprachlichen und interkulturellen übersetzerischen Angelegenheiten. Erforderlich sind
dazu neben der übersetzerischen Kompetenz Vertrautheit mit Textsortenkonventionen und die
laufende Erarbeitung der einschlägigen Fachterminologie.
Beglaubigte Übersetzungen
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Beglaubigte Übersetzungen, die unter anderem für Personenstandsurkunden, Schriftsätze in
gerichtlichen und behördlichen Verfahren, Urkunden des nationalen und internationalen
Geschäfts- und Rechtsverkehrs erforderlich sind, werden von Übersetzern vorgenommen, die hierzu vom
Landgericht ihres Wohnortes allgemein ermächtigt wurden.
Dolmetschen
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Dolmetscher geben mündliche Ausführungen in einer anderen Sprache mündlich wieder. Hierbei sind
folgende Formen zu unterscheiden:
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Simultandolmetschen ist die fast gleichzeitige - simultane - Wiedergabe mündlicher
Ausführungen in einer anderen Sprache. Hierzu wird eine technische Anlage verwendet,
und oft wird im Team gearbeitet. Ein Sonderfall ist das simultane Flüsterdolmetschen
(ohne Anlage, für maximal zwei Personen).
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Das Sukzessivdolmetschen kommt zum Tragen, wenn kein Dolmetscher unmittelbar
von der Ausgangssprache in die Zielsprache übertragen kann.
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Beim Konsekutivdolmetschen wird erst gedolmetscht, nachdem der Redner einen Redeabschnitt
oder eine ganze Rede beendet hat. Hierbei wird dem Dolmetscher eine große
Konzentrations- und Gedächtnisleistung abgefordert. Bei längeren Ausführungen bedient er
sich daher einer besonderen Notizentechnik.
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Verhandlungs- oder Gesprächsdolmetschen für einen kleinen Teilnehmerkreis im
Geschäftsverkehr. Diese Leistung wird oft auch von Übersetzern erbracht.
Gerichtsdolmetschen
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Für das Dolmetschen im Rahmen der Rechtspflege und Verwaltung, insbesondere vor Gericht und für
Behörden, ist eine allgemeine Beeidigung des Dolmetschers durch das Landgericht seines Wohnsitzes
erforderlich. Die Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers bedarf in aller Regel der Vorbereitung,
z.B. durch Akteneinsicht. Je nach Situation können diverse Techniken erforderlich sein, z.B.
Flüsterdolmetschen (ohne Anlage für maximal 2 Personen), Simultandolmetschen (bei größeren
Verfahren) unter Einsatz von technischen Anlagen und Dolmetscherteams, Konsekutivdolmetschen
sowie vom Blatt übersetzen ("sight translation").
Konferenzdolmetschen
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Konferenzdolmetscher sind voll einsatzfähige Dolmetscher, die bei internationalen zwei- oder
mehrsprachigen Sitzungen, Konferenzen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen simultan und
konsekutiv dolmetschen, wobei die Tätigkeit Ausführungen von beliebiger Länge und gegebenenfalls
hohem Schwierigkeitsgrad umfasst und - insbesondere beim Simultandolmetschen - in einem Team
erfahrener Konferenzdolmetscher entsprechend international anerkanntem Standard und den
Gepflogenheiten der internationalen Organisationen erfolgt.